NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS JELBI-BUDGET.

Gültig ab dem 01.04.2024

 

Die BVG betreibt die Mobilitäts-Plattform Jelbi („Jelbi“) zur Nutzung via App. Die Nutzungsbedingungen zur Jelbi-App sind unter jelbi.de/nutzungsbedingungen/  zu finden. Die BVG stellt ihren B2B-Vertragspartnern das Jelbi-B2B-Service-Portal zur Verwaltung von Jelbi-Mobilitätsbudgets zur Verfügung. Diese können von den Mitarbeitenden der Vertragspartner in der Jelbi-App zur Zahlung von Mobilitätsleistungen genutzt werden.

 

  1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Jelbi-B2B-Service-Portals.

 

  1. Art und Umfang des Mobilitätsbudget-Portals

2.1 Die BVG stellt der Vertragspartnerin ab dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt das Jelbi-B2B-Service-Portal zur Nutzung in einer von der BVG betriebenen Cloudinfrastruktur einschließlich der notwendigen Zugänge zur Verfügung.

2.2  Die Mitarbeiter der Vertragspartnerin sind berechtigt, das Mobilitätsbudget von Jelbi nach Registrierung und im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie nach Hinterlegung einer privaten Zahlart in der Jelbi-App für den ausgewählten Zeitraum zu verwenden. Die erworbene Berechtigung kann hierbei nicht an unbefugte Dritte innerhalb und außerhalb der Organisationsstrukturen der Vertragspartnerin weitergegeben werden.

 

  1. Mechanik des Mobilitätsbudgets

Der von der Vertragspartnerin zu bestimmender Administrator “Company Admin” erhält Zugang zum Jelbi-B2B-Service-Portal und kann dort einzelne Mitarbeiter anlegen oder eine CSV-Datei hochladen, in der die zu berechtigten Mitarbeitern aufgelistet sind.

Die Vertragspartnerin kann bis zu einem zuvor vertraglich festgehaltenen Limit monatlich verschiedene Arten von Mobilitätsbudgets anlegen und ihren Mitarbeitern zuweisen. Die Zuordnung zwischen einem berechtigten Mitarbeiter der Vertragspartnerin und der Höhe des Budgets erfolgt durch die Vertragspartnerin. Für jede Zuordnung muss ein Startzeitpunkt und kann ein Endzeitpunkt festgelegt werden.

Jeder Mitarbeiter der Vertragspartnerin muss mit einer funktionierenden dienstlichen E-Mail-Adresse im Jelbi-B2B-Service-Portal hinterlegt werden, um das Mobilitätsbudget nutzen zu können. Die Vertragspartnerin stellt sicher, dass der Mitarbeiter vor der Anlage im Jelbi-B2B-Service-Portal eingewilligt hat, über seine dienstliche E-Mail-Adresse benachrichtigt zu werden.

Der Mitarbeiter wird auf der von der Vertragspartnerin hinterlegten dienstlichen E-Mail-Adresse automatisch benachrichtigt, wenn eine Zuordnung, der Entzug oder andere Änderungen an seiner Berechtigung zum Mobilitätsbudget erfolgen.

Die Vertragspartnerin kann dem Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung das Mobilitätsbudget entziehen oder dessen Höhe ändern.

Die Vertragspartnerin kann eine beliebige Anzahl von verschiedenen Arten von Mobilitätsbudgets im Jelbi-B2B-Service-Portal anlegen, die sich in der Benennung und Höhe des verfügbaren Budgets unterscheiden.

Im Jelbi-B2B-Service-Portal kann die Vertragspartnerin monatlich Reportings zum verbrauchten Mobilitätsbudget einsehen und als CSV-Datei herunterladen.

Die Abrechnung der verbrauchten Budgets erfolgt monatlich kumuliert.