Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jelbi-Weiterempfehlungsprogramm

Im Rahmen unseres Weiterempfehlungsprogramms „Kunden werben Kunden“ (KWK) haben Bestandskunden die Möglichkeit, neue Kunden über die Jelbi-App zu werben und dafür einen Jelbi-Gutschein zu erhalten.

5.1 Die Jelbi-KWK-Mobilitätsgutscheine (im Folgenden KWK-Gutscheine) werden den berechtigten Kund*innen durch die BVG übermittelt und können jeweils bis zum Ende der Gutscheinkampagne durch Eingabe in der Jelbi-App eingelöst und genutzt werden.

5.2 Ein KWK-Gutschein kann erst durch Registrierung in der Jelbi-App und unter Akzeptieren der allgemeinen Jelbi-Geschäftsbedingungen bei den jeweiligen in der Jelbi-App angebundenen Mobilitätsdienstleistern genutzt werden. Dieser Gutschein kann nicht für BVG/VBB-Tickets im Tarifbereich Berlin ABC sowie Taxi-Fahrten genutzt werden.

5.3 Sollte die ordnungsgemäße Registrierung in der Jelbi-App für alle angebotenen Dienste (z.B. bei Zahlarten, Führerscheinvalidierung) nicht erfolgreich sein, ist die Eingabe und Verwendung von KWK-Gutscheinen ausgeschlossen.

5.3.1 Zurzeit bietet die Jelbi-App die Möglichkeit EWR-Führerscheine (inkl. Schweiz und Großbritannien) in Kombination mit EWR-Ausweisdokumenten (inkl. Schweiz und Großbritannien) sowie Aufenthaltsgenehmigung aus diesen Ländern zu validieren.

5.3.2 Grundsätzlich stehen sämtlich mögliche Zahlarten in der Jelbi-App nicht ohne eine Vorabprüfung durch Auskunfteien (wie z.B. Schufa) zur Überprüfung der Angaben und Bonität zur Verfügung.

5.4 Für die Nutzung der KWK-Gutscheine muss eine Zahlart im Profil hinterlegt werden. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, können alle weiteren Fahrten mit PayPal, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt werden.

5.5 Berechtigt ist ein Bestandskunde, wenn er vollständig registriert ist und mindestens eine Fahrt gebucht hat.

5.6 Zum Erhalt seiner Vermittlungsprämie i. H. v. 10€ muss der Bestandskunde einen Download-Link in der Jelbi-App an potentielle Neukunden versendet haben und der Neukunde die App installiert, sich entsprechend den Ziffern 5.2 bis 5.4 dieser Nutzungsbedingungen registriert und eine Fahrt gebucht haben. Die Fahrt kann den Wert des Mobilitätsgutscheins übersteigen, die Differenz wird von seiner hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht. Der Neukunde erhält den Weiterempfehlungscode bereits in der Nachricht vom Bestandskunde. Der Weiterempfehlungscode ist erst dann einlösbar, wenn der Neukunde, sich in der Jelbi-App vollständig registriert hat.

5.7 Ein KWK-Gutschein gilt nicht für weitere BVG-Produkte oder Tickets in anderen BVG-Apps.

5.8 Ein KWK-Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

5.9 Ein KWK-Gutschein kann nicht für nicht originäre Forderungen eingelöst werden. Dazu zählen bspw. Umpark- und Rückgabegebühren oder Kosten durch Strafzettel, aufgrund zu schnellen Fahrens oder Falschparkens.

5.10 Es ist immer nur ein KWK-Gutschein gleichzeitig einlösbar und Mobilitätsgutscheine anderer Gutscheinkampagnen dürfen parallel nicht verwendet werden.

5.11 Sofern ein Dienstleistungswert den Wert eines Weiterempfehlungsgutscheins übersteigt, entstehen zusätzliche Kosten, die vom Nutzer gezahlt werden müssen und über die hinterlegte Zahlart abgebucht werden.

5.12 Die in der Jelbi-App angebundenen Mobilitätsdienstleister rechnen erbrachte Dienstleistungen teilweise gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt ab. Ein Gutschein kann daher auch zu einem späteren Zeitpunkt mit den fälligen Fahrtkosten verrechnet werden und nicht direkt nach einer durchgeführten Fahrt. Reicht der restliche Gutscheinwert nicht für den Ausgleich der gesammelten Fahrten aus, wird die Differenz mit der hinterlegten, privaten Zahlart ausgeglichen.

5.12 Sind zum Zeitpunkt der Aktivierung eines KWK-Gutscheins vorherige Fahrten durch die in der Jelbi-App integrierten Mobilitätsdienstleister noch nicht gegen die in der App hinterlegte, private Zahlart gebucht, erfolgt eine Verrechnung mit dem aktivierten KWK-Gutschein.

5.13 Etwaig bestehendes Restguthaben von KWK-Gutscheinen verfällt am Ende der Kampagne zum 10.11.2024 und wird dem Nutzer nicht erstattet oder in den Folgemonat übertragen.

5.14 Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

5.15 Ein KWK-Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Nutzer, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Dienstleistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.